Die Digitale Gesellschaft erhebt Beschwerde gen die VDS — der CCCZH beschwert sich mit

Sechs Personen haben beim Dienst ÜPF — koordinierend verantwortlich für die strafrechtliche Überwachung von Post- und Fernmeldeverkehr in der Schweiz — Beschwerde erhoben (vgl. Medienmitteilung der Digitalen Gesellschaft): Darunter hernani vom CCCZH(-Vorstand).

Ziel ist, dass der Dienst ÜPF die jeweiligen Provider anweisen möge, die Vorratsdatenspeicherung, welche Provider in der Schweiz für sechs Monate betreiben müssen, zu unterlassen — und die Daten, die nicht dringend (für die Rechnungssstellung) erforderlich sind, zu löschen.

Im Rahmen der Totalrevision des entsprechendes Gesetzes (BÜPF) soll die Vorratsdatenspeicherung noch dieses Jahr gar auf zwölf Monate erhöht werden — nur ist jetzt schon indiskutabel, die gesamte Bevölkerung für jeweils sechs Monate in die Vergangenheit zurück unter Generalverdacht zu stellen.

Es ist alle höchste Eisenbahn, die Weichen für eine Schweiz mit praktischen Menschenrechten zu setzen — auch in der digitalen Welt!

Eine Verfassungsklage ist in der Schweiz mangels Verfassungsgerichtbarkeit nicht möglich: Die sechs Personen machen entsprechend ihre jeweilige individuelle Betroffenheit geltend.

Der CCCZH beteiligt sich mit leethaftigen CHF 1'337 an der Aktion mit, und hofft, das sinnbildhaftige Auge auf der Pyramide zum Wackeln zu bringen.

Keine freie Sicht für den Überwachungswahn: Annuit coeptis!